Corona-Schnelltest
Ab 25.11.2022 gelten die vom Bundesgesundheitsministerium bekannt gegebenen Regelungen. Wir haben ab 06.01.2023 geschlossen Anspruch auf kostenlose Schnelltests haben bis einschließlich 28. Februar 2023 folgende Personen ohne Symptome: Für einen kostenlosen Schnelltest MUSS ein ein Nachweis vorgelegt werden! Versichertenkarte, Personalausweis oder Reisepass bitte mitbringen. · Besucherinnen und Besucher und Behandelnde oder Bewohnerinnen und Bewohner in …